Der verkehrsmedizinischen Kontrollpflicht unterstehen – neben Ausweisinhaber/innen einer höheren Kategorie oder Lenkerinnen und Lenkern mit entsprechenden Auflagen, auch:
Alle Ausweisinhaberinnen und Ausweisinhaber ab dem vollendeten 75. Altersjahr („Seniorinnen und Senioren“)
Bewerberinnen und Bewerber für einen Lernfahrausweis der Kategorien C, C1, D und D1
Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sowie Verkehrsexpertinnen und Verkehrsexperten
Personen mit Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport
Arztpraxis Oftringen
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